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Ich freue mich auf Sie!

In meiner Praxis in Hamburg Wellingsbüttel behandle ich z. Zt. überwiegend Privatversicherte sowie Selbstzahler.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP bzw. GOÄ – für Ärzte).

Privat versichert

Sowohl private Krankenversicherungen als auch die Beihilfe übernehmen die Behandlungskosten, sofern der abgeschlossene Tarif Psychotherapie enthält. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen erstattet werden. In der Regel werden 20 bis 30 Sitzungen pro Jahr bewilligt.

Eine 50-minütige Sitzung Verhaltenstherapie (Ziffer 870) wird entsprechend mit einem Honorar von 100,55 Euro (Faktor 2,3x) berechnet. In Einzelfällen kann auch der Faktor mit dem 3,5 fachen Satz mit 153,00 Euro abgerechnet werden.

Bundeswehr / Heilfürsorge

Für SoldatInnen der Bundeswehr sowie für PatientInnen die bei der Heilfürsorge versichert sind, werden in der Regel die Kosten für die Behandlung übernommen.

Werden Kosten von den Krankenkassen nicht vollständig übernommen, so bitten wir Sie den Restbetrag zu begleichen.

Gesetzlich versichert

Eine Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung ist in unserer Privatpraxis nur in Ausnahmefällen im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens möglich.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung

Selbstzahler

Für Selbstzahler erfolgt die Abrechnung ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

50 Min. werden mit 130€ berechnet.

Formaler Ablauf einer Psychotherapie

1
Erstgespräch
Jede Psychotherapie beginnt mit einem Erstgespräch. Kontaktieren Sie mich dafür einfach per Mail über das Kontaktformular oder telefonisch (Telefonsprechstunde), damit wir ein Erstgespräch vereinbaren können.
Dieser erste Termin dient dazu, dass wir uns kennen lernen und Sie sich einen Eindruck von meiner Praxis machen. Sie haben genügend Zeit, mir Ihr Anliegen sowie Ihre aktuelle Lebenssituation in Ruhe zu schildern. Abhängig von Ihren aktuellen Beschwerden und Ihrer Symptomatik besprechen wir im Anschluss, ob der verhaltenstherapeutische Ansatz bei Ihrer Diagnostik greift und eine Zusammenarbeit sinnvoll und möglich ist.
2
4 Probe-Sitzungen
Im nächsten Schritt folgen vier probatorische Sitzungen. Ziel ist es, im Rahmen dieser Sitzungen, eine tragfähige therapeutische Beziehung aufzubauen. Wir steigen vertiefend in Ihre Thematik ein, erheben weitere relevante Angaben zu Ihrer Biografie sowie Ihren aktuellen Belastungsfaktoren. Auf Basis eines Fragebogens zum persönlichen Hintergrund erarbeiten wir ein individuelles Erklärungsmodell bezüglich Ursachen, Auslöser und aufrechterhaltender Faktoren. Nach Beendigung der vier Sitzungen werde ich bei Ihrer Krankenkasse auf Grundlage Ihrer Informationen einen Antrag auf Kostenübernahme (entfällt bei Kurzzeittherapie, Selbstzahler, Coaching und Paartherapie) stellen. Nach Bewilligung dieser Kostenübernahme setzen wir die Therapie gemäß beantragter Sitzungsanzahl fort.
3
Kurzzeittherapie (KZT 1 & KZT 2)
Die Kurzzeittherapien (KZT) 1 und 2 umfassen jeweils 12 Einzelsitzungen. Einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse muss hier nicht gestellt werden. Die Dauer einer KZT umfasst ca. ein halbes bis dreiviertel Jahr. In diesen Sitzungen arbeiten wir mittels verhaltenstherapeutischer Techniken an Ihren Therapiezielen und Ihrer Symptomatik.
4
Langzeittherapie
Sollte die Anzahl der KZT-Sitzungen für einen Behandlungserfolg bzw. die Beendigung der Therapie nicht ausreichen, haben wir die Möglichkeit, einen Verlängerungsantrag bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. Eine Langzeittherapie (LZT) umfasst 45 bis 60 Sitzungen und kann um 20 weitere Stunden auf insgesamt 80 Therapieeinheiten verlängert werden. Die Dauer einer LZT erstreckt sich somit auf ca. eineinhalb bis zwei Jahre.
Auch in diesen Sitzungen arbeiten wir mittels verhaltenstherapeutischer Techniken an Ihren Zielen und Ihrer Symptomatik – stets mit dem Fokus darauf, belastende Denkmuster und verzerrte Wahrnehmungen zu erkennen und zu ändern. Negative Gefühle sollen abnehmen und Platz für positive Gedanken und Problemlösungen machen, damit Sie Ihren Alltag wieder besser und zufriedener bewältigen können und fortan ein Stück weit glücklicher durchs Leben gehen.

Paartherapie/-Beratung

50 MIN = 150,00 Euro + MWST.
100 MIN = 300,00 Euro + MWST.

EINZELGESPRÄCHE

GOP 870 (3,5 FACH) = 153,00 Euro

Coaching

50 MIN = 150,00 Euro + MWST.
100 MIN = 300,00 Euro + MWST.

EINZELGESPRÄCHE

GOP 870 (3,5 FACH) = 153,00 Euro

Sie müssen leider absagen?
Hier sind die Regeln.

Da unsere Praxis eine reine Bestellpraxis ist, können Termine bei kurzfristiger Absage unter 48h nur schwer nachbesetzt werden. Aus diesem Grund gewährt die Rechtsprechung Psychotherapeuten bei Nichterscheinen ein Ausfallhonorar. Dieses beträgt in der Regel 75 % des anfallenden Stundensatzes und ist vom Patienten selbst zu tragen. Diese Kosten werden auch von privaten Kassen nicht übernommen.

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